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Vorbeugender Brandschutz

Unter vorbeugenden Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Schadensfeuer, der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch und die Behinderung der Brandbekämpfung entweder vorgebeugt oder wirksam eingegrenzt wird. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung gefordert.
Der vorbeugende Brandschutz bzw. die Brandverhütung sind wahrscheinlich die wichtigsten Bereiche zur Verhinderung von Bränden und den daraus resultierenden Gefahren für Mensch, Tier und Bausubstanz. Einen Brand vor seinem Entstehen zu verhindern bzw. zumindest einzugrenzen ist das erklärte Ziel, der Erfolg jedoch kaum greif- oder messbar. Der vorbeugende Brandschutz findet sich  im alltäglichen Leben wieder. Daraus folgt, dass viele Anforderungen bzw. Vorgaben in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, wie z.B. dem Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz, der Bauordnung sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien definiert sind.  
Der "vorbeugende Brandschutz" gliedert sich grundsätzlich in:
  • Baulichen Brandschutz (z.B.: Bildung von Brandabschnitten und die Verwendung nur ausreichend sicherer Bauprodukte)
  • Anlagentechnischen Brandschutz (z.B.: Errichtung und der Betrieb von Brandmeldeanlagen und automatischen Löschanlagen)
  • Organisatorischen Brandschutz (z.B.: jährliche Unterweisungspflichten, gegebenenfalls Betriebsbrandschutzorganisationen unter Führung einer oder eines Brandschutzbeauftragten oder der Betriebsfeuerwehr)
Der Rauchfangkehrer hat seine Aufgabe überwiegend im vorbeugenden Brandschutz, bei den regelmäßigen Kehrungen bzw. Überprüfungen, bei der Befundung von Feuerstätten, bei der Bauabnahme, oder bei der Reinigung von Feuerstätten und Verbindungsstücken. Er überprüft bei seinen regelmäßigen Kontrollen die bestehenden Abgasanlagen, Verbindungstücke, Lüftungsanlagen oder ähnliche Verbrennungseinrichtungen, das Freibleiben von Fluchtwegen, Stiegenhäusern, Dachböden und Kellergängen von Lagerungen, die im Brandfalle eine effiziente Brandbekämpfung verhindern bzw. erschweren könnten, unter Berücksichtigung von einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und technischen Vorschriften. Der Rauchfangkehrer trägt vor allem durch seine unabhängige/objektive fachliche Kompetenz viel zum vorbeugenden Brandschutz bei durch:
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Behebung von Gefahren und Funktionsstörungen
  • Objektive Beratung von Kunden in brennstoff-, feuerungs-, umwelt- und klimatechnischen Fragen (Energie- bzw. Heizberatung)
  • Brandschutztechnische Beratung