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Worauf Sie vor Beginn der Heizperiode achten sollten

Nun ist es wieder so weit: Die Tage werden kürzer, die Blätter färben sich braun, die Temperaturen sinken. Damit es in den eigenen vier Wänden trotzdem gemütlich bleibt wird bald wieder eingeheizt. Um problemlos in die Heizsaison zu starten, sollten Sie jedenfalls folgende Punkte beachten bzw. prüfen:  Wurde die jährliche Wartung Ihrer Heizung oder Ihres Warmwasserbereiters durchgeführt?

Noch vor Beginn der kalten Jahreszeit sollten Sie ihre Heizungsanlage durch einen Installateur-Fachbetrieb oder den Kundendienst des Geräteherstellers durchführen lassen. Nur so lässt sich das Risiko von Ausfällen oder Störungen während der Heizsaison minimieren.

Wurde eine Abgasmessung an Ihrem Gasgerät von einem geprüften Messorgan durchgeführt, ist diese noch gültig und befindet sich eine Messplakette auf dem Gerät?
Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese Energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist. Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern Sie sparen auch bares Geld. Mehr zum Thema Abgasmessung finden Sie hier.

Wurde in diesem Jahr schon die Hauptkehrung durchgeführt?
Einmal jährlich findet in jedem Wohnhaus eine Hauptkehrung statt. Der Rauchfangkehrer überprüft hier sämtliche Feuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit, auf bau- und feuerpolizeiliche Mängel bzw. ob eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist. Seien Sie, wenn möglich, persönlich bei der Hauptkehrung anwesend, der direkte Kontakt mit ihrem Rauchfangkehrer lässt viele Probleme oft gar nicht entstehen. Mehr zum Thema Hauptkehrung finden Sie hier.

Möchten Sie ein neues Gerät an einen Rauchfang anschließen?
Dann sollten Sie vorher ein Befund von Ihren Rauchfangkehrer einholen. Der Befund gibt Ihnen Gewissheit, dass die Feuerstätte tatsächlich (oder unter bestimmten Auflagen) zu Ihrem Fang passt. Dadurch werden nachträgliche Abänderungen, die bei Nichtvereinbarkeit von Fang - Feuerstätte vorgenommen werden müssten, vermieden und entscheidend Kosten gespart. Nur mit einem Befund ist sichergestellt, dass Sie den Rauchfang gefahrlos benützen können! Mehr zum Thema Befunderstellung finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rauchfangkehrer. Falls Sie nicht wissen welche Firma Ihre Liegenschaft betreut, verwenden Sie bitte links oben unsere Rauchfangkehrersuche mit Kehrtermin-Erinnerungsservice. Nach Eingabe Ihrer Adresse werden Ihnen die kommenden Kehrtermine und die Kontaktdaten Ihres Rauchfangkehrers angezeigt.