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Neue Ökodesign-Richtlinie (ErP-RL) für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte

Nach Rücksprache mit der MA36 und MA64 möchten wir Sie über die Handhabung der ERP-Richtlinie in Wien informieren: Ab 26.9.2015 sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert die Ökodesign-Richtlinien für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP = Energy-related Products), zum Beispiel Wärmeerzeuger mit Wärmeträger Wasser und Brauchwasserspeicher, umzusetzen. Grundsätzlich gilt aufgrund dieser neuen Richtlinie:
Die verlangten Anforderungen an Effizienz und Schallleistungspegel werden derzeit nur von Brennwert-Geräten eingehalten. Lagerbestände von herkömmlichen Heizwert-Geräten können auch weiterhin überall installiert werden. Wichtig: Immer vorher Ihren zuständigen Rauchfangkehrer kontaktieren, zwecks Befunderstellung. Reparaturen am Bestand können ohne zeitliche Fristen durchgeführt werden. Vor Neuanschluss bzw. auch bei Änderung (Tausch) Ihrer Feuerstätte ist jedenfalls ein Befund vom zuständigen Rauchfangkehrer einzuholen. Anlässlich dieses "Vor-Befundes" berät Sie Ihr Rauchfangkehrer gerne ausführlicher, auch über mögliche Ausnahmeregelungen. AUSNAHMEN für Mehrfachbelegung und Sammelfänge möglich:
Heizkessel der Geräteart B1 (raumluftabhängige Heizwert-Geräte, mit Strömungssicherung), wo in der selben Wohnung am selben Fang weitere Feuerstätten angeschlossen sind (=Mehrfachbelegung einer Abgasanlage mit Naturzug) und Abgasssammler sind von dieser Richtlinie ausgenommen.
Für diese gilt eine abgeschwächte Energieeffizienzanforderung. Daher ist der Einbau und vor allem auch die Verwendung von Heizkessel und Raumheizgeräten der Geräteart B1 (raumluftabhängige Heizwert-Geräte, mit Strömungssicherung) in bestehenden Gebäuden als Ersatz für Geräte bis 10 kW Nennleistung und bei Kombiheizgeräten bis 30 kW, weiterhin möglich.
Die Hersteller müssen diese Heizkessel und Kombiheizgeräte des Typs B1 mit einem Aufkleber versehen, auf welchem folgender Text steht:

„Dieser Heizkessel mit Naturzug ist für den Anschluss ausschließlich in bestehenden Gebäuden an eine von mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage bestimmt, die die Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum ins Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum und ist mit einer Strömungssicherung ausgestattet. Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel zu vermeiden - er würde zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führen."

Die sogenannten „Turbogeräte“, d.h. raumluftUNabhängige Heizkessel mit Gebläseunterstützung sind jedoch nicht mehr zulässig. Als Kunde werden Sie noch zusätzlich durch den Rauchfangkehrer (im Vor- und Endbefund) und durch den Installateur (im Angebot) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Heizwerttechnik nicht dem Stand der Technik entspricht und zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führt. Die europaweite Verordnung gilt für sämtliche Wärmeerzeuger mit Wärmeträger Wasser und Brauchwasserspeicher.
Darüber hinaus müssen Produkte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das man von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrocknern oder Fernsehgeräten kennt. Sie bewerten sowohl Einzelprodukte, als auch Systemkombinationen. So können Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen. Derzeit erreichen Heizwertgeräte die Klasse C während hingegen vergleichsweise Brennwertgeräte die Klasse A erreichen.
Aus heutiger Sicht werden diese Regelungen nicht durch Bestimmungen in Landesgesetzen weiter eingeschränkt. Sollten nach dem 26.9.2015 dennoch Heizwertgeräte in Verkehr gebracht werden, ist aus heutiger Sicht mit keinen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Aus Gründen der Energieeffizienz, der Kostenersparnis und der Sicherheit durch die mechanische Abgasabführung ist aber ein Umstieg auf Brennwerttechnik zu empfehlen!